Birgit Mädler-Kröning, Heilpraktikerin

Honorar

Die Kosten der Behandlung richten sich nach Art und Dauer der benötigten Therapie und werden von mir nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker berechnet (GebüH). Für eine halbe Stunde ist mit ca. 40 € zu rechnen.

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat Zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Personen können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen.

Mein Honoraranspruch ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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